Platzordnung

Campingplatzordnung Camping- Fernsteinsee

 

Die unmittelbare Betreuung der Campingäste und des Platzes erfolgt durch Campingwarte, an die Sie sich bei auftretenden Fragen jederzeit wenden können.

 

Damit Ihr Aufenthalt angenehm und entspannend abläuft, bitten wir Sie, die folgenden Regeln zu beachten:

1. ANKUNFT

Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung in der Rezeption gestattet. Für die Anmeldung benötigen wir ihre Ausweise (gesetzliche Meldepflicht).

 

2. FAHRZEUGE

Autos und Motorräder müssen so neben dem Zelt oder Wohnwagen geparkt werden, dass sie den Verkehr und die Nachbarn nicht behindern. Pro Stellplatz ist grundsätzlich nur ein Auto zugelassen. Für weitere Autos bestehen die Abstellmöglichkeiten auf den ausgeschilderten Parkplätzen. Generell gilt im ganzen Campingplatzbereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 5 km/h.

 

3. LÄRM

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Campinggäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Insbesondere Radios, Fernseher, Musikanlagen, sowie Musikinstrumente, etc. sind so zu gebrauchen, dass die Nachbarn nicht gestört werden. Fußballspielen ist generell nur in dem dafür vorgesehenen Fußballplatz erlaubt.

 

4. PLATZRUHE

Die im Eingangsbereich angeführten Ruhezeiten müssen eingehalten werden.
Sportliche Aktivitäten, die Lärm entstehen lassen, sind während der Ruhezeiten nicht möglich.

 

5. SICHERHEIT/GEFAHRENQUELLEN

Es ist nicht gestattet auf dem Campingplatz Gräben zu ziehen oder seinen Stellplatz zu umzäunen. Achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre oder anderes Campingzubehör gefährdet wird. Kennzeichnen Sie schlecht erkennbare Gefahrenquellen durch gut ersichtliche Markierungen.

 

6. SAUBERKEIT

Sanitäre Anlagen

Wir bitten Sie die Sanitäranlagen sauber zu verlassen. Kinder unter 6 Jahren ist das Betreten der Anlagen nur mit Begleitung Erwachsener gestattet.

 

7. MÜLLENTSORGUNG

Der Müll muss getrennt und in den dafür vorgesehenen Containern bzw. Behältern entsorgt werden. Wenn es sich um Müllsäcke handelt, bitten wir Sie jene nur verknotet zu entsorgen, dass dies nicht zu Verschmutzungen und Geruchsbelästigungen führt.

 

8. GRILLEN/LAGERFEUER

Lagerfeuer bzw. offenes Feuer ist auf dem ganzen Campingplatzgelände strengstens verboten und wird von der Behörde kontrolliert. Bei Nichtbeachtung erfolgen behördliche Strafen.
Grillen ist nur auf den dafür gekennzeichneten Plätzen erlaubt. Glut und Feuer sind ständig zu beaufsichtigen. Bei erhöhter Waldbrandgefahr kann der Platzwart ein Grillverbot aussprechen.

9. BESCHÄDIGUNG

Bei Beschädigung an Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes haftet der Schadensverursacher. Für Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums der Gäste durch Dritte sowie Verletzungen oder Unfälle übernehmen wir keine Haftung. Wir empfehlen daher eine private Vorsorge in Form einer Versicherung.

 

10. KINDER

Für Kinder steht ein Spielplatz zur Verfügung. Eltern haben Ihre Kinder ständig verantwortungsvoll zu beaufsichtigen. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht haften sie für Schäden, die durch die Kinder verursacht werden.

 

11. HAUSTIERE

Alle mitgebrachten Haustiere müssen angemeldet und dürfen nur angeleint geführt werden. Es darf vom Tier keine Gefahr oder nicht hinnehmbare Störung ausgehen. Verunreinigungen durch Tiere sind auf dem Campingplatz nicht gestattet.

 

12. HAUSRECHT

In Ausübung des Hausrechtes darf die Geschäftsleitung die Aufnahme von Personen verweigern oder sie des Platzes verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz erscheint.

 

13. ABREISE

Die Abreise hat zwischen 08:00 und 11:00 Uhr morgens zu erfolgen. Anderenfalls wird ein weiteres Übernachtungsentgelt eingehoben. Bitte verlassen Sie Ihren Stellplatz in einem sauberen Zustand.
Die Check-out Abrechnung sollte am Vorabend erfolgen.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen erholsamen und entspannenden Aufenthalt auf unserem Campingplatz!